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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, bei extremistischen Gefährdern künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) zu ermöglichen.

Datum: 01.02.2017

Kurzbeschreibung: Wolf: „Ein wichtiger und richtiger Schritt, um die längst überfälligen Rechtsgrundlagen für den Einsatz der elektronischen Fußfessel bei extremistischen Gefährdern zu schaffen.“

Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat die Entscheidung des Bundeskabinetts, bei extremistischen Gefährdern eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) zu ermöglichen, begrüßt: „Die Entscheidung des Bundeskabinetts ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die längst überfälligen Rechtsgrundlagen für den Einsatz der elektronischen Fußfessel bei extremistischen Gefährdern zu schaffen.“

 

Wolf weiter: „Ich habe mich bereits seit Herbst 2015 immer wieder für eine solche Erweiterung eingesetzt. Zwar ist die elektronische Fußfessel kein Wundermittel bei der Verbrechensbekämpfung. Sie ist aber ein weiterer Baustein, die bestehenden technischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Gefahr terroristischer Anschläge zu verringern. Klar ist aber auch, dass weitere Schritte folgen müssen.“

 

 

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