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Justiz- und Rechtspolitik

Eine moderne Justiz versteht als ihre Kernaufgabe, allen Menschen zu ihrem guten Recht zu verhelfen. Sie ist dabei bürgernah und serviceorientiert, sie kommuniziert verständlich und unterstützt Rechtssuchende, wenn nötig auch finanziell. Bei ihrer Arbeit ist die Justiz allein der Gerechtigkeit verpflichtet, sie ist unabhängig von Einflussnahmen aller Art und kennt keine betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben. Sie ist als sogenannte „Dritte Gewalt“ elementarer Bestandteil jedes demokratischen Rechtsstaates.

Für ihre Aufgaben braucht die Justiz gutes und ausreichendes Personal. Mithilfe des Personal-bedarfsberechnungssystems „PEBB§Y“ wird auf mathematisch-analytischer Grundlage ermittelt, wieviel Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften benötigt wird, um die vielfältigen Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen zu können. Durch regelmäßig stattfindende Erhebungen der Arbeitsaufwände in der Praxis – wie der zuletzt unter Federführung Baden-Württembergs durchgeführten bundesweiten PEBB§Y-Vollerhebung 2016 – werden die Berechnungsgrundlagen fortwährend aktualisiert. Auf dem Weg zum Ziel einer personellen Vollausstattung der baden-württembergischen Gerichte und Staatsanwaltschaften wurden seit dem Regierungswechsel 2016 in diesem Bereich rund 480 neue Stellen geschaffen.

Die Justiz muss ein guter und familienfreundlicher Arbeitgeber sein. Die Justizbediensteten werden stärker in die Richtungsentscheidungen der Justiz einbezogen. Mit dem Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz und der Einführung der Stufenvertretung wurde die Mitbestimmung gestärkt. Befristete Arbeitsplätze werden in unbefristete umgewandelt und zahlreiche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf getroffen.

Eine moderne Justiz setzt sich mit gesellschaftlichen und technischen Veränderungen auseinander. So werden die Vorzüge der virtuellen Welt in Form der Initiative eJustice in Baden-Württemberg Einzug halten. Eine elektronische Akte wird den Justizbediensteten ein zeitgemäßes, effizientes Arbeiten und den Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte Kommunikation mit der Justiz ermöglichen.

Auch die Reform der Grundbuchämter und des Notariatswesens steht im Zeichen der Digitalisierung und eines Serviceangebotes, das auf der Höhe der Zeit ist. Im neugeordneten Grundbuchwesen arbeiten die zentralen Grundbuchämter mit einem elektronischen Grundbuch und einer elektronischen Grundakte. Notare und andere Antragsteller können Anträge in elektronischer Form einreichen und den Inhalt von Grundbüchern elektronisch abrufen. Mit diesen Modernisierungen gewährleisten wir auch im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine zeitgemäße Verwaltung.

Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch bei der Bekämpfung der Kriminalität und beim Schutz von Opfern. Die Strafverfolgungsbehörden müssen hierzu personell und organisatorisch in der Lage sein. Neuen Formen der Kriminalität ist effektiv zu begegnen. So kommt etwa im Bereich der Cyberkriminalität den Mitte 2017 bei den Staatsanwaltschaften in Mannheim und Stuttgart eingerichteten Schwerpunktabteilungen „Cybercrime“ sowie der Zentralstelle für Bekämpfung der IuK-Kriminalität in Stuttgart eine wesentliche Bedeutung zu. Im Bereich der Jugendkriminalität tragen Resozialisierungsprojekte und eine enge Kooperation staatlicher Stellen, etwa in Form der „Häuser des Jugendrechts“, zur insgesamt rückläufigen Kriminalitätsbelastung bei. Weiter verstärkt werden müssen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Eindämmung des Drogenkonsums.

Die sichere Unterbringung von Gefangenen und ihre Resozialisierung sind als Aufgabe des Justizvollzugs für die innere Sicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in einen handlungsfähigen Rechtsstaat unverzichtbar. Wir sorgen für gut ausgebildetes Personal und umfassende Konzepte, damit die erfolgreiche Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingen kann. Im Vollzugsalltag stellt die Zunahme der Belegung der Justizvollzugsanstalten gerade mit ausländischen und psychisch auffälligen Gefangenen eine erhöhte Herausforderung dar. Zu deren Bewältigung wurden von einer Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen erarbeitete Maßnahmen umgesetzt, eine zusätzliche telemedizinische Behandlung der Gefangenen etabliert sowie ein landesweites Video-Dolmetscher-System eingerichtet.

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