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Einheitliches europäisches Patentgericht: Bewerbungsverfahren für künftige Patentrichter ist gestartet



Die Einrichtung einer Lokalkammer des Einheitlichen europäischen Patentgerichts in Mannheim geht weiter voran. Nun ist das Bewerbungsverfahren für die künftigen Patentrichterinnen und -richter gestartet. Im Laufe des Jahres 2017 soll die neue europäische Einrichtung in Mannheim als eine von bundesweit vier Lokalkammern in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes ihren Betrieb aufnehmen.

Bewerbungen für die Stellen einer Richterin bzw. eines Richters am Einheitlichen europäischen Patentgericht können ab sofort bis 4. Juli 2016 online eingereicht werden. Das Bewerbungstool findet sich auf der Seite www.unified-patent-court.org/content/verfugbaren-positionen. Gesucht werden juristisch, aber auch technisch qualifizierte Richterinnen und Richter. Nähere Informationen gibt es auf der genannten Internetseite.

Die neue Lokalkammer in Mannheim wird ihren Sitz in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes haben. Dessen Präsident Volker Ellenberger ist sehr angetan von der zukünftigen Zusammenarbeit: „Ich bin überzeugt, dass wir den Kolleginnen und Kollegen professionelle und der Bedeutung des Einheitlichen Patentgerichts angemessene Arbeitsbedingungen bieten können,“ sagte Volker Ellenberger.

Weitere Informationen:

Das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court) ist eine auf der Grundlage eines Übereinkommens von 25 europäischen Mitgliedstaaten gegründete eigenständige Patentgerichtsbarkeit. Sie wird unter anderem zuständig sein für Streitigkeiten über das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung. Dieses Einheitspatent wird künftig neben den nationalen Patenten und den klassischen europäischen Patenten bestehen.

Das Einheitliche Patentgericht soll seine Arbeit im Laufe des Jahres 2017 aufnehmen. Es wird aus zwei Rechtszügen bestehen: In der ersten Instanz wird es eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und Außenstellen in London und München geben. In Deutschland werden vier Lokalkammern eingerichtet werden mit Sitz in Mannheim, München, Hamburg und Düsseldorf. Die Berufungsinstanz des Gerichts wird ihren Sitz in Luxemburg haben.

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