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Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Maßregeln gemäß §§ 63,64 und 66 StGB

Datum:
Ort:
Aktenzeichen:
12.04.2024
online
JUMRVI-JUM-2070-1342

Die Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) werden gemeinsam anhand einer Checkliste erarbeitet. Bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) stehen insbesondere die Änderungen der Vorschrift im Vordergrund. Vertieft behandelt werden das Vorliegen eines Hanges (mitsamt der neuen Anforderungen), der Zusammenhang zwischen rechtswidriger Tat und Hang sowie die Erfolgsaussichten aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte. Hinsichtlich der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) wird neben der Hangproblematik der Schwerpunkt der Darstellung auf der Prognoseentscheidung liegen.

Als Referent konnte Herr Richter am Bundesgerichtshof a. D. Holger Rothfuß gewonnen werden, der zwischen 1996 und 2015 als Richter am Bundesgerichtshof tätig war, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des ersten Strafsenats am Bundesgerichtshof, und hierbei die Rechtsprechung entscheidend mitgeprägt hat. Er ist seit vielen Jahren als Referent und Dozent im Bereich Strafrecht tätig.

Zielgruppe: Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. 

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